3. Meldung der Rechnungsdaten über zentrales Meldeportal der Steuerbehörden
Nachdem die Unternehmen Rechnungsempfang und -versand bis 2028 auf das strukturierte Format umgestellt haben, führen die Finanzbehörden ein elektronisches Meldesystem ein, auch E-Reporting-Portal genannt. Über dieses melden die Rechnungssteller dann zeitnah die Rechnungsdaten. Welches Meldemodell dabei auf die deutschen Unternehmen zukommt, hat der deutsche Gesetzgeber noch nicht entschieden.